Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB)
zwischen Bootcharter-Bremen.de (nachfolgend „Vercharterer“)
und dem Kunden (nachfolgend „Charterer“)
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des zwischen dem Vercharterer und dem Charterer geschlossenen Chartervertrags. Mit Unterzeichnung des Vertrags erkennt der Charterer die AGB sowohl für sich als auch für sämtliche Mitreisende verbindlich an.
Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit Zahlung der vollständigen Chartergebühr sowie Übergabe des Bootes zustande.
2. Zahlungsbedingungen und Kaution
Die Chartergebühr sowie die Kaution in Höhe von 250 € sind mit Vertragsabschluss sofort fällig.
Bei Nutzung von Sportgeräten wie Zugreifen, Wakeboard, Banane etc. erhöht sich die Kaution auf 350 €. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Bootes erstattet, sofern keine Schäden oder Verluste festgestellt werden.
3. Gutscheine
Von Bootcharter-Bremen ausgestellte Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab Kaufdatum, jeweils bis zum 31. Dezember des dritten Folgejahres.
Beispiel: Kaufdatum 01.04.2024 → gültig bis 31.12.2027.
4. Führerschein und Befähigung
Der Charterer versichert, im Besitz eines gültigen Sportbootführerscheins Binnen/Motor (bzw. SBF See) zu sein und über ausreichende Kenntnisse zur sicheren Bootsführung zu verfügen. Die Originaldokumente sind bei Bootsübergabe vorzulegen.
Der Vercharterer behält sich vor, bei Zweifeln an der Befähigung – insbesondere bei sicherheitsrelevanten Mängeln während der Einweisung – die Bootsübergabe zu verweigern. In diesem Fall ist der Vercharterer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Einweisung
Vor Fahrtantritt erfolgt eine umfassende Einweisung in die Bedienung und Ausstattung des Bootes. Der Charterer bestätigt durch seine Teilnahme die ordnungsgemäße und vollständige Übergabe. Nachträgliche Beanstandungen hinsichtlich der Ausrüstung oder der Tauglichkeit des Bootes sind ausgeschlossen. Eine aktuelle Ausrüstungsliste befindet sich in der Borddokumentation.
6. Nutzung des Bootes
Das Boot darf nur mit der zugelassenen Anzahl an Personen belegt werden.
Die Nutzung von Sportgeräten (z. B. Angeln, Wakeboards, Wasserski) sowie die Mitnahme von Tieren ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Vercharterer und entsprechender Vermerkung im Chartervertrag gestattet.
7. Versicherung und Haftung
Das Boot ist Kaskoversichert. Die Versicherungsprämien sind in der Chartergebühr enthalten.
Im Schadensfall trägt der Charterer den Selbstbehalt in Höhe von 1.800 € (Buzzi I 2000€).
Der Versicherungsschutz entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung sowie bei Verstößen gegen vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen.
8. Tanken
Das Boot wird vollgetankt übergeben und ist nach Beendigung der Fahrt vollgetankt an der Hafentankstelle zurückzugeben.
Die Abrechnung erfolgt bei Rückgabe direkt mit dem Vercharterer auf Grundlage des aktuellen Tankstellenpreises.
9. Übergabe und Rückgabe
Die Übergabe und Rücknahme des Bootes erfolgen zu den im Chartervertrag festgelegten Terminen.
Das Boot ist in sauberem, einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Der Charterer verpflichtet sich, sämtliche Schäden, Grundberührungen oder Kollisionen bei Rückgabe zu melden.
Festgestellte Schäden oder Verluste werden mit der Kaution verrechnet. Bei noch nicht abschließend bewertbaren Schäden kann die gesamte Kaution bis zur endgültigen Klärung einbehalten werden.
Bei absehbarer Verspätung ist der Vercharterer unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen.
10. Schadensfälle und Havarien
Schäden oder Ausfälle am Boot sind dem Vercharterer unverzüglich telefonisch zu melden.
Wartezeiten auf Servicepersonal begründen keinen Anspruch auf Minderung des Charterpreises.
Bei technischen Ausfällen, die nicht vom Charterer zu vertreten sind und länger als eine Stunde andauern, erfolgt eine anteilige Erstattung.
Unfälle oder Havarien sind zusätzlich der nächsten Polizei- oder Hafenbehörde zu melden. Der Charterer ist verpflichtet, einen Schadensbericht mit Skizze, Personalien und Unterschriften aller Beteiligten zu erstellen und diesen bei Rückgabe zu übergeben. Unterlässt der Charterer diese Pflichten, kann er für sämtliche daraus resultierenden Schäden haftbar gemacht werden.
Verlorene oder beschädigte Ausrüstungsgegenstände sowie Folgekosten, die nicht von einer Versicherung gedeckt sind, trägt der Charterer. Der Vercharterer ist berechtigt, hierfür die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten oder einen Vorschuss zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
11. Haftung des Charterers
Der Charterer verpflichtet sich, das Boot sorgsam und gemäß den Regeln der Seemannschaft zu führen.
Bei Gesetzesverstößen – auch unbeabsichtigten – haftet ausschließlich der Charterer gegenüber den Behörden.
Der Charterer haftet für alle Schäden am Boot, der Ausrüstung und deren Verlust, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – auch über die Versicherungssumme hinaus.
Bei Pflichtverletzungen haftet der Charterer auch für daraus resultierende Vermögensschäden des Vercharterers.
Wird der Vercharterer infolge eines Verhaltens des Charterers oder seiner Mitreisenden gegenüber Dritten in Anspruch genommen, stellt der Charterer den Vercharterer von sämtlichen Ansprüchen frei.
Der Vercharterer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen der Chartergäste.
Für die Genauigkeit von Navigationsmaterial, Karten oder technischen Anzeigen wird keine Gewähr übernommen.
Haftungsausschluss für Wassersport-Aktivitäten
Die Nutzung unserer Wassersportgeräte (insbesondere Wakeboard, Tube, Banane, Sofa, Wasserski) erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt auch dann, wenn das Unternehmen einen Fahrer oder sonstiges Personal zur Verfügung stellt. Der Teilnehmer erklärt, über die möglichen Risiken und Gefahren informiert zu sein und diese eigenverantwortlich zu tragen. Eine Haftung des Unternehmens für Personen- oder Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
12. Stornobedingungen
Bei Storno muss der gebuchte Termin 48 Stunden vorher telefonisch oder per Mail abgesagt werden. Bei kurzfristiger Absage fallen Stornogebühren von 80 % des Preises an. Wer seinen gebuchten Termin nicht wahrnimmt und nicht absagt, bekommt eine Rechnung von einem Tagessatz zugeschickt.
Bei Schlechtwetter wird ein neuer Termin vereinbart.
Ausnahme besteht beim Partyboot, dort ist eine Stornofrist von 2 Wochen vor dem Termin nötig.