Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB)

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages, der zwischen dem Charterer und bootcharter-bremen.de geschlossen wird. Mit der Unterschrift erkennt der Charterer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.

Vertrag
Der von Vercharterer und Charterer unterschriebene Vertrag ist erst mit gezahlten Gebühren sowie erfolgter Übergabe gültig.

Zahlungsbedingungen
Die Kaution in Höhe von 250 Euro sowie die Chartergebühren sind sofort fällig. Für den Betrieb mit Zugreifen, Wakebord, Banane etc. erhöht sich die Kaution auf 350 Euro.

Führerschein
Der Charterer versichert, dass er über die notwendigen Kenntnisse, die für die Durchführung des geplanten Törns erforderlich sind und den Sportbootführerschein Binnen/Motor (bzw. SBF See) besitzt. Die Originale sind bei Übernahme des Bootes vorzuzeigen. Der Vercharterer behält sich das Recht vor, dem Charterer die Verfügung des Bootes zu verweigern, wenn sich Probleme bei der Einweisung aufzeigen, die Zweifel an einem sicheren Umgang mit dem Boot wecken.

Einweisung
Der Vercharterer und der Charterkunde verpflichten sich, an einer ausführlichen Einweisung unter gleichzeitiger Kontrolle aller technischen Funktionen und Prüfung des Vorhandenseins aller Ausrüstungsgegenstände ohne Zeitdruck teilzunehmen. Danach sind weitere Einwendungen des Charterkunden über Ausrüstung und Tauglichkeit des Bootes ausgeschlossen. Eine Equipmentliste befindet sich außerdem permanent in der Dokumententasche.

Nutzung des Bootes
Der Charterer verpflichtet sich, max 5 Personen, entsprechend der Zulassung des Bootes, an Bord zu nehmen. Sportgeräte wie z.B. Angeln, Zugreifen, Wakeboards, Wasserski usw. sowie Hunde sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Vercharterers an Bord erlaubt. (Bemerkung Chartervertrag).

Versicherung/Kaution
Für das Boot besteht eine Haftpflicht- sowie eine Insassenunfallversicherung. Alle Prämien für die Versicherung sind in der Chartergebühr enthalten. Im Falle eines Schadens muss der Selbstbehalt der Versicherung in Höhe von 1500 Euro vom Charterer beglichen werden.

Tanken
Das Boot wird vollgetankt übergeben und ist immer vollgetankt zurückzugeben. Getankt wird an der Tankstelle im Hafen. Der Kunde zahlt das Benzin mit Rückgabe der Boote an den Vercharterer.

Übergabe/Rücknahme
Die Übergabe und Rücknahme des Bootes erfolgt verbindlich zu dem im Vertrag angegebenen Termin. Das Boot ist nach Ende der Fahrt in ordentlichem Zustand zu übergeben. Bei der Rücknahme nimmt der Vercharterer eine Überprüfung des Bootes und der Ausrüstung vor. Der Charterkunde verpflichtet sich, Grundberührungen, Kollisionen und Schäden bei der Rückgabe zu melden. Der Vercharterer ist berechtigt, jeden festgestellten Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Sollte aus unvorhersehbaren Gründen die rechtzeitige Rückkehr nicht möglich sein, ist der Vercharterer sofort telefonisch zu informieren.

Schadensfälle
Treten während der Charter Schäden am Boot oder der Ausrüstung auf, so ist unverzüglich der Vercharterer telefonisch zu informieren. Wartezeiten bis zum Eintreffen eines Monteurs sind zu akzeptieren und stellen keinen Grund für eine Minderung des Charterpreises dar. Wenn wegen einer nicht vom Charterer zu verantwortenden Panne das Boot mehr als 1 Stunde nicht genutzt werden kann, wird der Charterpreis anteilig entsprechend gemindert. Eine Panne zu Lasten des Charterers gibt kein Recht auf Entschädigung für den Verlust der Bootsbenutzung. Unfälle und Havarien müssen umgehend der nächsten Hafen- oder Polizeibehörde gemeldet und außerdem dem Vercharterer telefonisch mitgeteilt werden. Der Chartergast ist verpflichtet, einen Bericht mit Skizze zu erstellen, der auch die Personalien, Schiffstypen und die Namen aller Havariebeteiligten enthält und den alle Beteiligten unterschreiben. Dieser Bericht wird bei Rückkehr dem Vercharterer übergeben. Erfüllt der Charterer diese Verpflichtung nicht, kann er für den Havarieschaden haftbar gemacht werden. Alle anderen Schäden sowie Aufwendungen für abhanden gekommene Ausrüstungsgegenstände trägt der Charterer, soweit nicht von einer Versicherung Ersatz geleistet wird. In solchen Fällen ist der Vercharterer berechtigt, bei Rückgabe des Bootes die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten bzw. einen Vorschuss zu verlangen. Weitergehende Ersatzansprüche des Vercharterers sind nicht ausgeschlossen, z.B. wenn eine Havarie oder vom Charterkunden zu verantwortende, versteckte Mängel verschwiegen werden.

Haftung
Der Charterkunde verpflichtet sich, das Boot mit der größtmöglichen Sorgfalt zu benutzen und nach den Regeln guter Seemannschaft zu handhaben. Vorschriften der Behörden muss Folge geleistet werden. Der Charterer ist im Falle einer Gesetzesübertretung, selbst unwillentlicher Art, den Behörden gegenüber persönlich haftbar. Der Charterer haftet für alle Schäden am Boot und der Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind und nicht von den Versicherungen reguliert werden. Der Charterer haftet dem Vercharterer nicht nur für Schäden am Boot und seiner Ausrüstung, sondern auch für den Verlust desselbigen. Bei Vertragspflichtverletzungen haftet der Charterkunde für alle daraus entstehenden Folgen.

Soweit der Vercharterer für vom Chartergast zu vertretende Handlungen oder Unterlassungen von Dritten haftbar gemacht wird, stellt er den Vercharterer von allen rechtlichen Folgen frei. Jegliche Haftung für den Verlust oder für Schäden an persönlichen Gegenständen des Charterers und der übrigen Teilnehmer ist ausgeschlossen.
Für die Richtigkeit des überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigegenauigkeit der Instrumente übernimmt der Vercharterer keine Gewähr.